Ab 2027 könnten sich für Privatpersonen, Arbeitgeber und Unternehmen verschiedene steuerliche und arbeitsrechtliche Änderungen ergeben. Das beschlossene Maßnahmenpaket umfasst insgesamt 34 Vorhaben, die größtenteils noch gesetzlich umgesetzt werden müssen.
Mit dem Programm „Aufschwung und Beschäftigung“ hat die Regierungskoalition ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem Steuerentlastungen, Änderungen im Arbeitsrecht, Bürokratieabbau und weitere Maßnahmen für Unternehmen.
Viele der angekündigten Änderungen könnten bereits ab 2027 Auswirkungen auf Privatpersonen, Arbeitgeber und Unternehmen haben. Derzeit handelt es sich jedoch überwiegend um politische Vorhaben, die zunächst das jeweilige Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen.
Zu den geplanten Maßnahmen zählen Entlastungen bei der Einkommensteuer und ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Darüber hinaus sind Änderungen bei Minijobs sowie bei Sonn- und Feiertagszuschlägen vorgesehen.
Auch im Arbeitsrecht sieht das Programm Veränderungen vor. Dazu gehören unter anderem Erleichterungen bei Befristungen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Bürokratieabbau. Geplant sind unter anderem Vereinfachungen des Besteuerungsverfahrens.
Darüber hinaus sieht das Programm Investitionen in Digitalisierung und Zukunftstechnologien vor. Der Koalitionsbeschluss enthält zudem zahlreiche weitere Vorhaben.