Das Thüringer Finanzministerium und das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) machen darauf aufmerksam, dass künftig für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in Thüringen und Bayern der einheitliche Empfängername „Freistaat Thüringen“ bzw. „Freistaat Bayern“ gilt. Die bisherige Praxis, einzelne Behördenwie z.B. das Finanzamt oder Ministerien als Empfänger zu benennen, entfällt künftig vollständig. …mehr
MODUL 1: GUV-RECHNUNG
- Autohaus-BWA und GuV-Rechnung
- Analysen, Vergleiche, Prognosen
- strukturierte Zugriffsmöglichkeit






















