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Moduk1: GUV-Rechnung
Modul 2: Benchmarking
Modul 3: Kennzahlenanalyse
Modul 4: Liquiditäts- und Finanzplanung

PlanAPP: DIE INNOVATIVE CONTROLLING-SOFTWARE
FÜR DEN ERFOLG IHRES AUTOHAUSES.

Mit dem Software-Tool PlanAPP führen Sie Ihr Autohaus zu
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Erfolge sind planbar!

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Einfaches und hürdenfreies Handling steht im Mittelpunkt.
Mit PlanAPP können Sie zuverlässige Blicke auf zukünftige
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SIE IHR UNTERNEHMEN ZU NEUEN ERFOLGEN.


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ZUM SKR 51. PRAXISNAH. UMFASSEND. EFFIZIENT.

Mit dem lückenlosen Online-Kommentar zum SKR 51 steht Ihnen ein interaktives Online-Handbuch zur Verfügung, das keine Fragen offen lässt. Und das in ganz besonders bequemer Form: mit ausgefeilter Suchfunktion, die Ihnen die praktische Arbeit spürbar erleichtert.

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Jederzeit können Sie problemslos und sicher bei PlanAPP
einsteigen. Auch für eine Umstellung von bestehenden
Planungstools haben wir Lösungskonzepte vorbereitet.

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Die Integrierte Controlling-Software PlanAPP ist eine
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Ihren Wettbewerbern vorn haben.

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ACC – EINE UNTERNEHMERKONFERENZ, DIE SIE WEITERBRINGT

Gemeinsam mit unseren Partnern bringt PlanAPP Volkswagen- und Audi-Händler aus ganz Deutschland zusammen. Vom wertvollen Erfahrungsaustausch konnten bereits dutzende Autohäuser profitieren. Einige von ihnen berichten, wie die ACC Unternehmerkonferenzen sie weitergebracht haben.

Zu den Video-Berichten

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AKTUELLES FÜR DIE KFZ-BRANCHE:
MEHR WISSEN FÜR MEHR ERFOLG

Bundesrat zugeleitet und veröffentlicht. Ein Auszug wesentlicher Änderungen: …mehr

Gerichtshammer auf Akten

Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass schon ein Dokument mit Aussteller, Empfänger, Leistungsbeschreibung, Entgelt und gesondertem Umsatzsteuer-Ausweis eine „Rechnung“ sein kann, auch wenn tatsächlich keine eigene Leistung abgerechnet wird. …mehr

Lobt ein Versicherungsunternehmen gegenüber angestellten und freien Vermittlern im Rahmen eines Vertriebswettbewerbs für das Erreichen bestimmter Vertriebsziele neben den regulären Vergütungen touristisch ausgestaltete sog. Incentive-Reisen (inkl. Ausflüge, Stadtrundfahrten, Restaurantbesuche, Einkäufen mittels bereitgestellter Gutscheine sowie Segeltörns) aus, so unterliegen die Aufwendungen nicht dem Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 EStG (Az. 10 K 101/21). …mehr

Unterlagen

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