Nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG sind Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Veranstaltungen in diesem Sinne sind solche, die als Erziehung von Kindern und Jugendlichen, als Schul- oder Hochschulunterricht, als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind.
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MODUL 1: GUV-RECHNUNG
- Autohaus-BWA und GuV-Rechnung
- Analysen, Vergleiche, Prognosen
- strukturierte Zugriffsmöglichkeit





















