27. Oktober 2025

Wie der Investitionsbooster Kfz-Betrieben nutzt

 Der nachstehende Beitrag ist Anfang Oktober 2025 in der Ausgabe Nr. 39–40 der Zeitschrift „kfz-Betrieb“ erschienen. Verfasser sind Mitarbeiter der Gehrke econ Gruppe, Isernhagen/Hannover. „kfz-Betrieb“ ist eine Medienmarke der Vogel Communication Group GmbH & Co. KG, Würzburg.
Finanzdiagramm mit Wachstums- und Marktentwicklung

Inhalt

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Veränderte Abschreibungsregelungen, sinkende Körperschaftssteuer: Mit dem sogenannten Investitionsbooster-Gesetz der Bundesregierung ergeben sich auch für Autohäuser und Werkstätten neue Möglichkeiten. Die »kfz-betrieb«-Business-Experts geben einen Überblick. 

Nach zwei Jahren ohne Wirtschaftswachstum soll Deutschland wieder attraktiver für Investitionen werden. Mit dem sogenannten „Investitionsbooster“ oder „Wachstumsbooster“ möchte die Bundesregierung das Wirtschaftswachstum ankurbeln, das Vertrauen in die Wirtschaft stärken und die internationale Standortattraktivität verbessern. Das Gesetz wurde vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist seit dem 19. Juli 2025 in Kraft. Auch für das Kfz-Gewerbe ergeben sich Chancen und Vorteile.

Degressive Abschreibung von Investitionen

 Die Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter, welche zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, wurden verbessert. Diese Wirtschaftsgüter dürfen degressiv mit bis zu
30 Prozent im Jahr abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt deutlich schneller als bei der linearen (standardmäßigen) Methode. Beispiele sind etwa Hebebühnen, Diagnosegeräte, Büroausstattung oder auch Software und Vorführwagen. Der Vorteil: Es entsteht rechnerisch in den ersten Jahren ein höherer bilanzieller Aufwand, welcher die Steuerlast reduziert und dadurch frühzeitig zusätzliche Liquidität schafft. Darüber hinaus steigern die früheren Abschreibungen den Kapitalwert, das heißt, Investitionen rentieren sich durch die Abschreibung früher. Allerdings ist zu beachten, dass die Steuerlast über die Jahre hinweg insgesamt konstant bleibt, da sich das zusammengerechnete Abschreibungsvolumen (= die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes) durch die degressive Abschreibung nicht erhöht.

Sonderabschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge

 Für Elektrofahrzeuge (BEVs, nicht für Hybridfahrzeuge) mit Anschaffung im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 sind darüber hinaus noch umfangreichere Abschreibungen möglich. Sie können, alternativ zur linearen Abschreibung oder der neuen degressiven Abschreibung, arithmetisch-degressiv abgeschrieben werden.
Im ersten Jahr dürfen 75 Prozent des Buchwertes abgeschrieben werden. Es findet auch bei unterjähriger Anschaffung keine anteilige Kürzung der Abschreibung statt. In den Folgejahren erfolgt die Abschreibung mit festgelegten, jährlich sinkenden Prozentsätzen.
Die Sonderabschreibung gibt Unternehmen im Jahr der Anschaffung einen deutlichen Liquiditätsvorteil. Ein Vorteil von Leasing im Vergleich zum Fahrzeugkauf ist, dass der Leasingnehmer seine Kosten als sofortigen Aufwand verbuchen kann. Dieser Vorteil wird durch die neue Sonderabschreibung abgeschwächt. Die Sonderabschreibung kann zur Stärkung des Verkaufs von Elektrofahrzeugen proaktiv bei den Kunden angebracht werden, sofern diese das Fahrzeug betrieblich nutzen.
Wenn Sie für betriebliche Zwecke ein Elektroauto anschaffen, sollten Sie das Wahlrecht zur Sonderabschreibung nutzen. Die ebenfalls mögliche degressive Abschreibung (Elektroautos sind bewegliche Wirtschaftsgüter) ist im Vergleich zu der Sonderabschreibung nicht so vorteilhaft.
Es ist zu beachten, dass sich die gesamte Abschreibungshöhe (analog zur degressiven Abschreibung) nicht erhöht. Somit handelt es sich lediglich um einen temporären Steuervorteil. Es kommt insgesamt zu einem Vorteil, wenn ein Betrieb oder seine Kunden die temporäre Liquiditätssteigerung gewinnbringend verwenden können.

Höhere Bruttolistenpreisgrenze für E-Autos

 Für Elektrofahrzeuge (BEVs, nicht für Hybridfahrzeuge) mit Anschaffung im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 sind darüber hinaus noch umfangreichere Abschreibungen möglich. Sie können, alternativ zur linearen Abschreibung oder der neuen degressiven Abschreibung, arithmetisch-degressiv abgeschrieben werden.
Im ersten Jahr dürfen 75 Prozent des Buchwertes abgeschrieben werden. Es findet auch bei unterjähriger Anschaffung keine anteilige Kürzung der Abschreibung statt. In den Folgejahren erfolgt die Abschreibung mit festgelegten, jährlich sinkenden Prozentsätzen.
Die Sonderabschreibung gibt Unternehmen im Jahr der Anschaffung einen deutlichen Liquiditätsvorteil. Ein Vorteil von Leasing im Vergleich zum Fahrzeugkauf ist, dass der Leasingnehmer seine Kosten als sofortigen Aufwand verbuchen kann. Dieser Vorteil wird durch die neue Sonderabschreibung abgeschwächt. Die Sonderabschreibung kann zur Stärkung des Verkaufs von Elektrofahrzeugen proaktiv bei den Kunden angebracht werden, sofern diese das Fahrzeug betrieblich nutzen.
Wenn Sie für betriebliche Zwecke ein Elektroauto anschaffen, sollten Sie das Wahlrecht zur Sonderabschreibung nutzen. Die ebenfalls mögliche degressive Abschreibung (Elektroautos sind bewegliche Wirtschaftsgüter) ist im Vergleich zu der Sonderabschreibung nicht so vorteilhaft.
Es ist zu beachten, dass sich die gesamte Abschreibungshöhe (analog zur degressiven Abschreibung) nicht erhöht. Somit handelt es sich lediglich um einen temporären Steuervorteil. Es kommt insgesamt zu einem Vorteil, wenn ein Betrieb oder seine Kunden die temporäre Liquiditätssteigerung gewinnbringend verwenden können.

Fazit

Mit dem Investitionsbooster-Gesetz setzt die Bundesregierung steuerliche Impulse, um Investitionen zu fördern. Insbesondere für Unternehmen im Kfz-Gewerbe eröffnen sich neue Möglichkeiten, durch beschleunigte Abschreibungen, attraktivere Rahmenbedingungen für BEVs und künftige Steuerentlastungen zusätzliche Liquidität zu schaffen und Investitionen wirtschaftlich sinnvoll zu planen.

Die Maßnahmen sind jedoch teilweise befristet und entfalten ihre Wirkung nur bei vorausschauender Planung und gezielter Umsetzung. Der tatsächliche Nutzen hängt stark von der individuellen Unternehmensstruktur, Investitionsplanung und Liquiditätssituation ab.

Unsere Empfehlungen für Kfz-Betriebe zum Umgang mit dem Investitionsbooster

  • Nutzen Sie die neue degressive Abschreibung gezielt für geplante Investitionen ab dem 1. Juli 2025, um frühzeitig Liquiditätsvorteile zu realisieren.
  • Bewerten Sie bei E-Fahrzeugen die Optionen Kauf und Leasing neu. Die neue Sonderabschreibung sowie die erhöhte Preisgrenze bei der Privatnutzung machen den Kauf statt Leasing in vielen Fällen wieder attraktiver – insbesondere im Hochpreissegment.
  • Lassen Sie frühzeitig prüfen, ob eine Umwandlung Ihres Unternehmens
    in eine Kapitalgesellschaft wirtschaftlich sinnvoll ist.
  • Wenn Sie Ihr Unternehmen als Personengesellschaft oder Einzelunternehmen führen und Gewinne im Unternehmen belassen, kann der ermäßigte Thesaurierungssteuersatz eine interessante Option sein.
  • Viele steuerliche Vorteile setzen eine rechtzeitige Entscheidung voraus – zum Beispiel bei Wahlrechten zur Abschreibung oder zur Anwendung des Thesaurierungssatzes. Eine Beratung ist daher entscheidend.
Portrait Saskia Jens

Saskia Jens

Portrait Ingo Breitenfeld

Ingo Breitenfeld