2. Juni 2026

Vollverzinsung der Umsatzsteuer verstößt nicht gegen Unionsrecht

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Vollverzinsung von Umsatzsteuer-Nachforderungen nicht gegen Unionsrecht verstößt. Sie gilt nicht als Sanktion, sondern als Ausgleich zwischen Steuerpflichtigen.

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Streit um Nachforderungszinsen bei der Umsatzsteuer

Das Finanzamt hatte bei der Klägerin einen Vorsteuerabzug korrigiert, den die Klägerin zuvor zu Unrecht geltend gemacht hatte, was zu Steuernachforderungen und nach § 233a AO zu einer Verzinsung dieser Steuernachforderungen zulasten der Klägerin führte. Gegen diese Nachforderungszinsen wandte sich die Klägerin. Sie machte im Wesentlichen geltend, die Vollverzinsung im Bereich der Umsatzsteuer verstoße gegen das Unionsrecht, da es sich um eine Sanktion handele, die mit dem Unionsrecht, insbesondere mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, unvereinbar sei.

Bundesfinanzhof sieht keinen Verstoß gegen Unionsrecht

Der Bundesfinanzhof widersprach dieser Auffassung (Az. V R 7/24). Die Vollverzinsung schaffe einen Ausgleich zwischen den Steuerschuldnern, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten zur Steuer herangezogen werden, und wirke gleichermaßen zugunsten und zulasten der Steuerpflichtigen. Die Richter stellten klar, dass § 233a AO weder Unionsrecht durchführt noch sonst in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt.

Portrait Saskia Jens

Saskia Jens

Portrait Ingo Breitenfeld

Ingo Breitenfeld