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Versteuerung von Essenszuschüssen in Form von „R.-Restaurantschecks“

Eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) beschäftigte bis zu 21 Mitarbeiter. Unter anderem übergab sie an ihre Arbeitnehmer sog. R.-Restaurantschecks.

Die Restaurantschecks wurden mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet und pauschal versteuert. Die GbR verwies auf die Anweisung der Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen. In ihrer Anweisung zum Thema „Gehaltsumwandlung; Nettolohnoptimierung durch steuerfreie und pauschalbesteuerte Arbeitergeberleistung” gehe die OFD von einer zulässigen Steuervergünstigung aus.
Die Klage der GbR hatte vor dem Finanzgericht Sachsen-Anhalt Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts dient die Ausgabe der Restaurantschecks der Verpflegung der Arbeitnehmer. D. h., sie sei mit einer Mahlzeiten-gestellung durch den Arbeitgeber im Wesentlichen vergleichbar und daher mit dem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen.