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Steuerpflicht für den zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Pkw

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Nutzung, liegt darin ein als Lohnzufluss zu erfassender geldwerter steuerpflichtiger Nutzungsvorteil. Er ist monatlich entweder mit 1 % des Bruttolisten-Neupreises oder nach der Fahrtenbuchmethode zu berechnen. Auf eine tatsächliche private Nutzung kommt es nicht an. Allein die Möglichkeit zur Privatnutzung reicht aus.

Für den Arbeitnehmer liegt die Bereicherung nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg19 in den ersparten Aufwendungen für die private Unterhaltung eines gleichwertigen Fahrzeugs. Selbst wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht nutzen sollte, erspart er sich die für das Fahrzeug anfallenden nutzungsunabhängigen Kosten.